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Bernischer Juristenverein 2021 / 2022 + 

Schon zum hundert-und-neunundfünfzigsten Mal, diesmal im historischen Museums-Saal, berichten wir, was letztes Jahr ist geschehn im BJV, wo wir uns immer wieder gerne sehn.

«Haftung bei Delegation»

Walter Fellmann fordert nach HV-Schluss im November
nochmals volles Mitdenken von jedem BJV-Member!

«Justiz und die Gefährder»

Michel-André Fels informiert uns, vier Wochen später.
Als Generalstaatsanwalt beunruhigt er, dann klärt er!

«Dürrenmatt und das Recht»

Peter Nobel überwältigt uns mit Bildern und Gedanken, lässt uns zwischen Recht und Gerechtigkeit schwanken!

«Fallstricke im Steuerverfahren»

Claudio Fischer und Sirgit Meier bieten uns einfach alles:
hochkompetent und praxistauglich im Falle eines Falles.

«Fotos und Urheberrecht»

Michael A. Meer baut zu neuen Regeln feine IP-Brücken,
lässt uns einfach staunen ob all der möööglichen Tücken!

«Non fungible Token»

Florian Eichel verlangt und bietet viel. Er macht uns Mut
im internationalen Umgang mit dem digitalen Gut.

«Erbrechtsreform 2023»

Martin Eggel zaubert einen Strauss erster Streitfragen,
lädt uns ein, sich freudig ans neue Recht zu wagen!

«Menschenhandel bei uns»

Annatina Schultz weiss wie wenige, wovon sie spricht,
stärkt unser Wissen und Handeln im StGB-182er Dickicht!

«Aus der ZPO-Werkstatt»

Philipp Weber vom BJ zerlegt zwei aktuelle Revisionen,
Durchblick und Antizipation ermöglichen seine Informationen!

«Staatliches Werben»

Markus Kern serviert geistiges Neuland, wägt stets gut ab,
hält uns mit Verhaltenslenkung und ihren Grenzen auf Trab!

«Abbruch Verhandlungen EU-Rahmenabkommen»

Claudio Helmle und Jörg von Manger-König zeigen akribisch
die juristischen Folgen auf dem wackeligen Europa-Tisch!

Halt! Ihr wartet ja alle nur auf Sibylle Hofers Referat!
Da geht’s überraschend um Eugen Huber als Akrobat.
Darum schliesst Daniela Klöti jetzt und sagt: «Wir sind parat!»

Bern, 8. Mai 2023

Der Bernische Juristenverein 2019/2020

Schon zum hundert-und-siebenundfünfzigsten Mal
rapportier ich – heute online statt im Rathaus-Saal,
was im Jahre neunzehn und zwanzig ist geschehn
im BJV, wo wir uns immer wieder gerne sehn.

Die Schweiz, ihre Chancen im EU- und WTO-Rennen:
Der HV-Abend, unser Jahr hätt’ nicht besser starten können!
Stringent wie stets die Analyse von Michael Hahn.
Der Ordinarius machte nachdenklich und regte an!

Gesetzgebungs- und Reformverfahren mit Blick aufs Ganze:
Unsere Justiz Regierungsrätin brach diese Lanze.
Evi Allemanns Engagement, konzis, mutig und klar
hat dem Abend noch die Krone aufgesetzt, fürwahr!

Im Vorstand gab’s heuer keine Mutation.
Bei den Revisoren aber schon:
Es ging Alain Michael-Gaudy, die Verlässlichkeit in Person.
Es kam Andreas Kind. Danke für tolle Büetz ohne Lohn!

«Risiken und Nebenwirkung von Vorsorgeaufträgen»:
Es schlug uns richtig viel Praxis und viel Nutzen entgegen!
Patrick Fassbind, Präsi der Basler KESB, «erzählte».
Völlig selber schuld, wer am zweiten Abend fehlte!

Kurz der Titel, lang die Problemliste: Landesverweis.
Rund um Härtefälle und mehr diskutierten wir heiss.
Alles zu verdanken Niklaus Oberholzer, profundem Kenner,
Bundesrichter und feinem «Feuermacher» am 13. Jänner!

Immer noch brandaktuell: «Brexit, Stand der Dinge».
Sie schöpfte soo aus dem Vollen, packte all unsere Sinne.
Wir reden von Christa Toblers prägendem Referat.
Auf Wunsch liegt eine Übersicht über den Austritt für Euch parat.

Zweitwohnungen: ein bodennaher Abend mit viel Pfuus:
Convincing facts, precious tips, helpful cases and – news!
Christoph Jäger, ZWG-Crack und Anwalt in Bern,
hat uns all dies geboten, gratis und wir spürtens: gern.

Das neue Verjährungsrecht: statt gesprochen in der ZBJV abgedruckt.
Mit dieser einzigen (gut gelösten) Programm-Einschränkung hat Corona aufgemuckt!
Mehr verraten wir hier zu Walter Fellmanns «akribischer Inspiration» nicht.
Ihr habt ja das grüne Heftli zum Wiederlesen aufbewahrt und findet dort seine Sicht.

Bern, 2. November 2020

Der Bernische Juristenverein 2018/2019

Schon zum hundert-und-sechsundfünzigsten Mal
wird rapportiert, diesmal im restaurierten Casino Saal,
was im Bernischen Juristenverein ist jüngst geschehn,
eben, im Jahre acht- und neunzehn:

Einheitliche Menschenrechts-Standards im Westen und Osten?
Nachdenklich stimmte uns die Richterin auf dem Strassburger Posten.
Angelika Nussberger ist Vize an Europas Gericht.
Wie offen und ehrlich sie über Krisen und Regimes spricht!

Too big to jail verführt schon im HV-Tittel, süffig.
Das Unternehmensstrafrecht sei zu wenig griffig,
begründet Marianne Johanna Hilf Schlag auf Schlag,
schenkt uns so einen fulminanten Start-Vortrag.

Im Vorstand, da ging – Kocher Martin.
Und es kam an – Schurter Adrian.
Beide BJV-Kassiere und Steuercracks,
Wen wunderts, sind wir finanziell so gut unterwägs!
[falls anw.: «Danke, Euch Beiden!»

Weihnachten naht. Da passt Religion im Rechtsstaat.
Der Staat christlich geprägt und tolerant – ein schmaler Grat.
Markus Müller, einmal mehr engagiert und profund,
Wir diskutieren – tolles Dessert – gut eine Halbstund!

Rechtsmittelprozess der ZPO, für uns harte Kopf-Kost.
40 Bilder, 40 Mal begreifen, wo Bartli holt den Prozess-Most.
Christoph Hurni fordert uns, wir lassen es gerne zu –
Sein Referat so packend, so frisch, leider vorbei im Nu!

Im Januaaar wird zu Smart Contract aus OR-Sicht vieles klar.
OR- vor Smart-Vertrag und umgekehrt, Assets versus «bar».
Nüt vo troche! Mit Krypto fesselt uns Christoph Müller.
Der Abend wird ein veritabler Vertrags-Knüller!

Er kann so kreativ über Social Media im Berufsumfeld reden,
und zeigen: Recht beim Einsatz von Social Media betrifft jeden.
Roland Mathys, kompetent und wir spürten: praxisnah,
entlockte uns so manches befreiendes «AHA»!

Kein Programm ohne Highlight, ohne Sommeranlass.
Der Blick hinter «Gurlitt» war spannend, machte viel Spass!
Es begleiteten uns Marcel Brülhart und Nina Zimmer.
Nachher noch essen, höcklen im BAY war schön wie immer!

Halt, Ihr wartet ja alle nur auf Michael Hahns Referat.
Darum ruft Daniela Klöti jetzt: «Wir sind parat!»

Bern, 4. November 2019

Der Bernische Juristenverein 2017/2018

Hundertfünfundfünzig Jahre der Gründung fern,
heute HV in der Grande Société in Bern
Was ist im BJV geschehn
im Jahre sieb- und achzehn?

«Die Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht»:
Adriano Marantelli wird höchsten Ansprüchen gerecht.
Er nimmt sogar unsere Vers-Tradition auf:
Kluge, humorvolle Zweizeiler nehmen ihren Lauf.

Unser kantonales Baugesetz ist in Revision.
von Rolf Muggli und Katalin Hunyadi dazu eine spannende Lektion:
Sie als Vertreter in des Kantons; er als Fachanwalt,
ihr Ping-Pong zum Thema lässt das Publikum alles andere als kalt.

Das Unterhaltsrecht hat schon ein Jahr auf dem Zähler.
Packend und abwägend dazu Oberrichter Daniel Bähler:
Bei Berechnungsmethoden der Nebel sich zu lichten scheint,
doch nach ersten Urteilen immer noch Unsicherheit keimt.

Paukenschlag Big Data am ersten Anlass im neuen Jahr.
Dazu macht und stellt Franziska Sprecher vieles klar.
Sie liefert zum Thema zukunftsträchtige Lösungsansätze,
wie trotz Sammelwut uns Schutz bieten die Gesetze.

Jüdisches Recht ist für uns nicht mehr ein schwarzes Loch
dank dem aus dem Vollen schöpfenden René Bloch.
«Das Gesetz ist nicht im Himmel» – setzt er den Titel
und findet in Exodus Kapitel 20 dazu ein probatesMittel.

Besuch von unserem Berner Bundesgerichtspräsidenten!
Ulrich Meyer zählt zu den hochgeschätzten Referenten.
Mehr als nur ein Wirken zwischen Luzern und Lausanne:
Ulrich Meyer, engagiert, zieht immer wieder alle in seinen Bann.

Der letzte Anlass im Vereinsjahr führt ins Staatsarchiv:
Rainer Schwinges wird dort in Sachen Handfeste aktiv.
Die goldene Handfeste ob gefälscht oder echt,
Sie sicherte Bern ab 1218 wohl manch ein Recht.

Genug der Dichterei – stop!
Daniela Klöti will auch keinen Flop.
Ihr wartet ja nur, ob female oder male,
auf Marianne Hilfs «Too big to jail»!

5. November 2018

Der Bernische Juristenverein 2016/2017

Hundertvierundfünfzig Jahre,
heute HV bei der Mobiliare.
Was ist im BJV geschehn
im Jahre sechs- und siebzehn?

Urheberrecht und Grundrecht, alles andere als banal,
faszinierte an der HV im Uni-S-Hörsaal
Cyrill Rigamontis Paukenschlag;
ein fulminanter Start-Vortrag.

Im Vorstand kamen Miesch Christoph und Studiger Adrian,
gingen Wenger Walter und Trenkel Christian.
Die Mannen aus Muri und Bern werden uns fehlen.
Dürfen wir bei Bedarf noch auf Euch zählen?

Der zweite Abend galt chinesischen Rechtsnormen
Partei, Doktrin, Gesetze – Regeln in allen Formen.
Dem uns fesselnden Harro von Senger,
hätten wir zugehört noch viel länger!

Im Januar gings um die Reform beim Kindes-Unterhalt
und wer nach neuem ZGB nun wieviel zahlt.
Annette Spycher, höchst kompetent und lebensnah,
entlockte uns zu Recht und Praxis manches «AHA».

Erbrecht in Bewegung – so hiess Vortrag Nummer vier,
alles brannte und chlöpfte und explodierte schier:
Peter Breitschmid, Grossmeister auch rhetorisch,
stimmte sogar Nicht-Zivilrechtler euphorisch.

Le sport international – soirée inoubliable!
Un discours stimulant et plein de réflexions remarquables:
François Carrard, le spécialiste de l’arbitrage et du droit du sport,
nous a donné un aperçu convaincant et fort.

Zum Abschluss: Recht oder Unrecht? Der Oekonom ist baff.
Einer zieht zwar den Hut vor dem Recht, äussert sich aber taff:
Beat Kappeler zu knappem Gesetz und üppigen Regeln:
Ein Schnittstellen-Referent mit viel Wind in den Segeln.

Unseren Sommeranlass feierten wir nah der Aare:
Reformation und Rathaus, zusammen 1100 Jahre.
Regula Schmid und Martin Sallmann, beides Koryphäen,
führten anregend und souverän durch die Jubiläen.

Halt, Ihr wartet ja alle nur auf Prof. Marantellis Referat
darum sagt Daniela Klöti jetzt: Wir sind parat!

13. November 2017

Der Bernische Juristenverein 2015/2016

Schon zum hundertdreiundfünfzigsten Mal,
wird rapportiert im Uni-S-Hörsaal,
was im BJV ist jüngst geschehn,
eben, im Jahre fünf- und sechzehn:

Aspekte des Rechtsmissbrauchs, dies der Vortragstitel,
an der HV im renovierten Burgerspittel.
Unser Berner Strafrechtsprof Hans Vest,
regte alle an, simply gave his best.

Im Vorstand kam Franziska Marti, ging Frau Vogt aus Biel.
Danke Beatrice: in allen Chargen gabst Du uns so viel!
Im Vorstand tauschten Trenkel und Zimmerli Rollen.
Danke Christian, für Deinen Einsatz, den tollen!

Der zweite Abend galt dem Sorgerecht, dem Neuen.
Die erste Praxis zu 301 konnte nicht alle erfreuen.
Doch Felix Schöbi, Profi in Lausanne,
zog höchst geistreich wirklich alle in seinen Bann.

Im Dezember war‘s das Verfahren in KESG-Sachen,
und speziell ob es Juristen oder Andere besser machen.
Kathrin Zumstein, in Recht und Politik zu Haus‘,
gewann trotz Leviten lesens unseren vollsten Applaus.

Im Januaaar im Januaaar wurde alles zu Kartellabsprachen klar
als etwa vom Beseitigen des Wettbewerbs die Rede war.
Blaise Carron, an diesem Abend der grosse Star;
mixte Theorie, Praxis und Diskussion so wunderbar.

Fünfter Abend: Was will islamisches Recht bezwecken?
Bestimmt mehr als mit der Scharia anecken!
Reinhard Schulze war für über sieben Dutzend Hörer,
ein hochkomplexer, intellektueller Betörer.

Dem Strafbefehlsverfahren galt am Abschlussabend unsere Zeit,
zmittst im Spannungsfeld von Effizienz und Rechtsstaatlichkeit,
Unvergesslich blieb Franz Rickli – das gibt‘s nur alle vier Jahre,
er sprach sehr gut und dies am 29. Februare.

Kein Programm ohne Highlight ganz am Schluss:
Wir reden vom rechtshistorischen Stadtrundgang zu Fuss!
Gleich drei Mal begeisterte Sibylle Hofer – wie sie das nur macht?
Danke! sagten über hundert Follower beim Znacht!

Halt, Ihr wartet ja alle nur auf Cyrill Rigamontis Droit d’auteur!
darum sagt Daniela Klöti jetzt: C’est l’heure!

7. November 2016

Bericht über das 152. Vereinsjahr 2014/2015

I
80 Juristen waren zu Gast im Haus der Universität,
als Tagungsort bot es ein Ambiente mit Stil und Qualität,
die Hauptversammlung des Bernischen Juristenvereins, die 151.,
hatte zu entscheiden über eine ganze Reihe gewichtiger Geschäfte,
Professor Heinz Hausheer und Dr. Thomas Müller traten zurück,
ihr jahrzehntelanges Wirken war für den Verein ein grosses Glück,
Dr. Heidi Bürgi hiessen wir im Vorstand mit Applaus willkommen,
als Vertreterin der Unternehmensjuristen wurde sie aufgenommen.

II
Über ein Novum in der Vereinsgeschichte
die Ehrenmitgliedschaft, gibt’s zu berichten.
Und wir durften auch gleich ein erstes Ehrenmitglied ernennen:
Professor Hausheers grossen Einsatz galt’s zu anerkennen.
Unerlässlich sein grosses Wirken als Redaktor der ZBJV,
So geschah der Akt per Akklamation und unter grossem Applaus.
Bei einem separaten Essen wurde die Ehrung bekanntgegeben,
und Urkunde und Geschenk dem überraschten Geehrten übergeben.

III
Über die Revision der europäischen Gerichtstandsverordnung
Und die Auswirkungen auf die Schweiz der neuen Ordnung
Insbesondere über die Abschaffung des Exequaturverfahrens
Und die Vereinfachung des internationalen Vollstreckungsverfahrens
Referierte Professor Markus derart umfassend
Dass wir beinahe den Apéro vergassen,
liess er sich weder von auf und ab laufenden Kellnern beirren,
und noch weniger von feinen Küchendüften und Gläserklirren.

IV
Ein intellektuelles Streitgespräch höchster Güte
brachten uns die Herren Zeller und Felber zu Gemüte.
Das Thema Medien und Justiz stand auf dem Programm.
Immer häufiger üben Medien Kritik an der Justiz allzu stramm.
Bei den Medien wiederum entsteht Beschränkung
durch die Zeichenzahl der Kommentierung.
Einig war man sich in einem Punkte sicherlich:
Gute Justiz ist eine Justiz von der man spricht.

V
FIDLEG und FINIG – mögen nach Fitnessprogramm klingen,
sie sollen die Finanzdienstleister zur Räson bringen,
dank Regulierung und Aufsicht will die FINMA den Finanzmarkt konsolidieren,
mit soliden Rahmenbedingungen den Ruf des Finanzplatzes optimieren,
Nina Arquint präsentiert Zweck und Entwicklung der Finanzmarktaufsicht,
als nächstes nimmt die FINMA die Versicherungsbranche in die Pflicht,
Kein Wunder, braucht‘s stets neue Leute,
481 Mitarbeitende zählt die FINMA heute.

VI
Kennen Sie ein Gesetz, das 144. Jahre hielt Bestand?
Doch, doch, ein solches Gesetz gab es in unserem Land!
Vincenzo Amberg wusste über das Anwaltsgesetz zu berichten,
von den Ursprüngen, dem Status quo und dessen Zukunftsaussichten,
Der Berufsstand der Advokaten ist alt und ehrwürdig,
Seit 1690 sind Anwälte in Bern aktenkundig,
Die Zuhörerschaft diskutierte abschliessend kontrovers
die Einführung eines eidgenössischen Anwaltsregisters.

VII
Vandalensturm, Raubkunst, Afghanistan, Syrien und Napoleon,
Was nach Geschichte klingt, hat auch eine rechtliche Dimension.
Benno B. Widmer, Fachstellenleiter im Bundesamt für Kultur,
verleiht der Fachstelle als Anwalt und Kunsthistoriker Kontur.
Er bot uns einen Einblick in die gesetzlichen Rahmenbedingungen,
UNESCO-Konventionen und bilaterale Vereinbarungen.
Mit grosser Spannung wird erwartet im Kunstmuseum Bern
Die Gurlitt-Sammlung – von Juristen wie auch von Touristikern.

VIII
Zum Jahresabschluss das Referat „Die Schweiz und der EGMR“ –
wer wäre da kompetenter als Professorin Helen Keller?
Uns zu geben Einblicke in ihre Arbeit als Schweizer Richterin,
In Strassburg, wo sie amtet als unermüdliche Streiterin
für Recht und Gerechtigkeit setzt sie sich ein mit Leib und Seele,
Der EGMR sprach gegen die Schweiz 153 Urteile,
und doch verkörpert er schweizerische Grundwerte
und nicht fremdes Recht – auch wenn man oft anderes hörte!

Und damit beende ich das Protokoll
zum letzten Mal hochachtungsvoll

Bern, 2. November 2015

Dr. Christoph Zimmerli
Sekretär des Bernischen Juristenvereins

Bericht über das 151. Vereinsjahr 2013/2014

Ein Abend im illustren Kursaal Bern!
Doch nicht Black Jack, Roulette oder Pokern-
und schon gar nicht „rien ne va plus“
Wurde uns geboten als Menu.
Vielmehr trafen sich die Mitglieder zum 150. Mal
Zur HV des BJV ganz bescheiden im hintersten Saal.
Zum Jubiläum schenkte uns die Uni Bern eine neue Vertreterin,
Mit Frau Professorin Hofer eine begnadete Rechtshistorikerin.

Die Grippe hielt Professor Krauskopf nicht davon ab
Zu halten sein fulminantes Antrittsreferat.
„Neues Verjährungsrecht für alle- alle für ein neues Verjährungsrecht?“
Seveso und Tschernobyl zeitigen Folgen für die Durchsetzung des Rechts.
So sollen de lege ferenda Verjährungsfristen verlängert werden,
dass auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche durchsetzbar werden,
wie in Rechtssetzungsprojekten üblich, sind zahlreiche Fragen noch offen,
davon ist auch die Frage des Verjährungseinrede-Verzichts betroffen.

Der EGMR aus des eidgenössischen Prozessvertreters Sicht
Diese Aufgabe macht sich Professor Schürmann vom BJ zur Pflicht
Seit 1974 führten 5502 gegen die Schweiz Beschwerden,
doch nur 87 Mal musste unser Musterland verurteilt werden.
Da kann man sich mit Fug und Recht einmal stellen die Frage,
wie der Tellensöhne Bauernregeln sollen zu Grabe,
getragen werden durch vermeintlich böse fremde Richter,
oder sitzen wir der Politagenda auf, eigener Dichter?

Vor Heimpublikum der Berner Bundesrichter Dr. von Werdt,
Hielt ein eloquentes Exposé von hohem praktischem Wert.
Die eidgenössische ZPO, obwohl seit 2011 in Kraft,
gilt immer noch als neu in unserer behäbigen Rechtslandschaft.
Ein Eldorado für schöpferische Richter kantonaler Instanzen,
in der Praxis brechen sie für den Kantönligeist so manche Lanzen,
vereinheitlichend wirkt die bundesgerichtliche Kontrolle,
der Gesetzgeber hat zu wenig wahrgenommen diese Rolle.

Dr. Urs Jaisli, ein Manager des Pharma-Multis Roche zu Gast in Bern,
Sein Thema: Erfolgsfaktoren für eine nachhaltige Compliance im Konzern.
Plädierte mit Feuer und Flamme für eine nachhaltige Firmenkultur,
Entwickelte 12 Erfolgsfaktoren und verlieh der Thematik damit Struktur.
Rief auf zu mehr Ethik und Wertorientierung in der Wirtschaft,
Sein Fazit: Compliance is good business und verleiht Unternehmen Kraft.
Wen wundert’s, dass sie in Basel Türme in den Himmel bauen,
Vielleicht könnte Bern davon ab- statt immer nur zuzuschauen.

Im Februar 14 dann der grosse 150. Jahr-Jubiläumsanlass,
der BJV lud Mitglieder und Gäste standesgemäss ins Bellevue Palace.
Vier Referate machten den akademisch hochstehenden Auftakt,
Den gelungenen Abschluss bildete die Unterhaltung mit Festakt.
Dank der Spardisziplin unseres Kassiers des gestrengen,
war der Anlass ein Erfolg – trotz eines Menus mit vier Gängen.
Und gehaltvolle Grussworte sprachen ganz ohne Dünkel,
Grossratspräsident Antener und Vereinspräsident Trenkel.

Nicht nur Speis und Trank die Gäste erfreute
auch geistig gab‘s Nahrung, die nicht reute.
Frau Professorin Hofer hielt Rückschau darauf,
was die bernische Juristenwelt im Lauf
der letzten 150 Jahre so bewegte.
Mit Bildern das Referat sie reich unterlegte.
Das Intelligenzblatt von Bern 1864 berichtete,
wie unser Verein den Grundstein legte für seine lange Geschichte.

Dann war die Reihe an Professor Hausheer, Redaktor der ZBJV,
Er hielt seine Abschiedsvorlesung nach über 30 Jahren BJV.
Ein Grundsatzreferat zum Gang der Rechtsvereinheitlichung in der Schweiz,
eine Gesamtsicht von besonderem dogmatischem wie praktischem Reiz,
Am Beispiel der komplexen Beweislastverteilung nach ZGB 8,
zog er anhand seines Steckenpferds, des Eherechts, was folgt in Betracht,
auf Bundesebene materielles Recht – auf Kantonsebene Prozessrecht
darf die bisherige Trennung aufgegeben werden heute und in Zukunft erst recht?

Nach der kulinarischen Erfrischungspause ging es weiter Schlag auf Schlage
Die Professoren Bommer und Seiler hielten ihre Vorträge.
Professor Felix Bommer wies auf die Zusammenhänge hin
zwischen Strafverfahren und Behördenorganisation darin.
Professor Hansjörg Seiler schloss den Reigen der Referate
mit einem Beitrag zum Einfluss der europäischen Rechtspflege
sowie des europäischen Rechts auf unsere Rechtsprechung.
Bevor dann das Networking uns nahm voll in Beanspruchung.

Und damit beendet das Protokoll
Der Sekretär hochachtungsvoll.

Bern, 3. November 2014

Dr. Christoph Zimmerli
Sekretär des Bernischen Juristenvereins

Bericht über das 150. Vereinsjahr 2012/2013

Richter, Professoren, Anwälte und Verwaltungsspezialisten,
eine heterogene Gruppe, von Haus aus aber alle Juristen,
versammelten sich im getäferten Zunftsaal zu Webern,
einem altbernischen Restaurant mit guten Gastgebern,
Juristen bei Webern – Sie werden denken – welch eine Kombination?
Hand aufs Herz – das Wirten hat doch bei beiden Berufen Tradition.
gäng wie gäng – das war auch im 2012 das Programm des BJV,
wieso ändern was sich bewährt hat an der 149. HV?

Sparen und Rappen spalten ist angesagt im Staate Bern,
ASP zwar in aller Munde – die Einsicht trotzdem fern,
rigide Ausgabenpolitik sei Dank – der BJV hat keine Sorgen,
so könnte er – quasi als Retter in der Not- dem Kanton Bern Geld borgen!
Doch weit gefehlt, der Vorstand favorisiert eine andere Verwendung:
Er will das Gesparte verprassen am 150-Jahr-Jubiläum!
Lieber möchte er zwar Stipendiaten statt Geld in den Kassen,
um solche zu finden, plant er nun die Kriterien anzupassen.

Als Höhepunkt ein Referat von höchster akademischer Qualität,
Professorin Hrubesch-Millauer verwöhnte uns mit dieser Rarität.
„Der Billigkeitsentscheid nach Art. 4 ZGB“ – ein Thema vielversprechend,
schon Celsus lehrte: Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Dabei liess sie es aber nicht bewenden. Ein Novum zum Schluss sie bot:
Ihr Quiz – oder wie das heute heisst, die Lernkontrolle – brachte uns in Not,
Eine FINMA-Mitarbeiterin erlöste schliesslich das rätselnde Plenum,
und gewann – Compliance hin oder her – das dicke Lehrbuch zum Selbststudium.

Und Schlag auf Schlag geht das Programm weiter,
Mit einem Thema – leider nicht nur heiter.
Professorin Regina Aebi zum neuen Erwachsenenschutzrecht sprach,
Und dabei für die freiwillige Patientenverfügung eine Lanze brach.
Vom ärztlichen Heileingriff als Persönlichkeitsverletzung,
über Rechtsfertigungsgründe bis zum Mass an Fremdbestimmung.
Plädierte sie für strengere Regeln oder eingeschränkte Verbindlichkeit,
für Selbstbestimmung, wenn nicht heute so wenigstens für die Ewigkeit.

Professor Uebersax berichtete uns über Menschen und Kreise,
und folgte der Spur des Migrationsrechts und dessen Funktionsweise,
Das Juristische lässt sich nicht vom Politischen trennen,
ob die Debattierenden aber die Normen wirklich kennen?
Die Schweiz wurde vom Aus- zum Ein – und schliesslich Zuwanderungsland,
und schuf Kreise: Drittstaaten versus EU-EFTA und Schengenland.
Trotzdem sei das Migrationsrecht keine Einbahnstrasse,
schliesslich ändert sich die Welt und das in hohem Masse.

Noch politischer das Referat von Dr. Michel Besson,
zum behördlichen Handeln vor der Abstimmungssaison.
Ist Behördenpropaganda eigentlich Beratung oder Intervention?
Erfüllt ein falsches Abstimmungsbüchlein den Anspruch an Information?
Sollen Richter künftig politisch Verantwortliche erziehen?
und dafür dem Volk weitere Kompetenzen entziehen?
Garantiert muss die freie Meinungsbildung der Bürger sein,
deshalb mischen sich Behörden im Abstimmungskampf nicht ein.

Mit brennenden Themen aus der Welt der Kriminalitätsbekämpfung,
Bundesanwalt Lauber sieht Strafverfolgung als Herausforderung.
Die Bekämpfung des verbotenen Nachrichtendienstes und der Geldwäscherei,
Ein wenig wie James Bond – könnte man meinen – fühlt sich der BA dabei.
Doch ohne Goldfinger und Dr No, sondern nüchtern lässt er uns erahnen,
dass er zu tun hat mit schwerwiegenden Delikten und nicht mit banalen.
Heute zählt der BA weniger auf den Einsatz smarter Agenten,
vielmehr jagen IT-Spezialisten online seine Kontrahenten.

Zu guter Letzt: auch wenn böse Zungen immer wieder munkeln,
der Grund des Ausfalls des sechsten Referats liege im Dunkeln,
nein, wahr ist, dass die Referentin uns kurzfristig liess im Stich.
Über ihre Gründe lässt sich spekulieren ganz genüsslich,

doch das ist Schnee von gestern, nun freuen wir uns auf unser Jubiläumsjahr,
mit spannenden Referaten und Festivitäten wird es unverzichtbar.

Und damit beendet das Protokoll
Der Protokollant hochachtungsvoll.

Bern, den 4. November 2013

Dr. Christoph Zimmerli
Sekretär des Bernischen Juristenvereins

Bericht über das 149. Vereinsjahr 2011/2012

Weder zu Roulette noch zu Black Jack im Kursaal zu Bern sich traf,
die Bernische Juristenschaft, sondern zur HV, seriös und brav.
Zum 148. Mal zur Hauptversammlung war sie geladen,
die Traktandenliste traditionell nüchtern und nicht überladen.
Der Vorstand beantragte der Versammlung nicht einmal eine Mutation,
bei den Revisoren kam mit Gaudy für Schelling die junge Generation.
Ansonsten bot die Versammlung wenig Anlass für Juristenstreit,
der Abend hielt mit Referat und Nachtessen Spannenderes bereit.

Schuldenkrise, Kreditwürdigkeit und Bonitätsnote –
was Griechenland und andere Länder neulich bedrohte,
ist für den BJV kein Thema.
Mit Kreditwürdigkeit Triple-A,
stellt sich dem Vorstand vielmehr die Frag:
Was tun mit dem Mitgliederbeitrag?
Für das Stipendium fand sich erneut kein Interessent,
So sparen wir das Geld für den 150-Jahrevent.

Gemäss guter Sitte und altem Brauch unserer Vor-Väter,
Stellen sich neue Jura-Ordinarien der alma mater,
beim BJV vor, so ist es üblich,
In Bern nimmt man’s bekanntlich gemütlich.
So wundert‘s nicht, dass Professor Matteoti seinen Weg zum BJV fand,
Erst kurz bevor er an die juristische Fakultät in Zürich entschwand.
Doch viel Gesprächsstoff sein Thema zur Steuerreform birgt,
das mit Steinbrück ante portas weiter hochgekocht wird.

Eine Frauenquote kennt der BJV schon lang:
Pro Gesellschaftsjahr eine Referentin, das gelang!
Dr. Marlis Koller Tumler, Vorsitzende der Schlichtungsbehörde,
Referiert lebhaft und versiert über erste Erfahrungen und Nöte.
Vier regionale Schlichtungsstellen verbleiben im Kanton Bern nur noch,
siebzehn Vorsitzende schlichten und entscheiden – unterschiedlich – jedoch.
Das Resultat ihrer vielfältigen Arbeit lässt sich trotzdem zeigen,
da sie in 83% der Fälle einen Prozess vermeiden.

Seine Fortsetzung fand der Zyklus zur neuen ZPO,
Mit Professor Jürgen Brönnimanns Bericht zum Status quo.
Aus anwaltlicher Sicht er professoral uns unterrichtet,
dass das kantonale Normendickicht sich trotzdem nicht lichtet.
Vier neue Dekrete gibt’s: BRSD, GSD, VKD und DEnR,
diese werden ergänzt durch diverse Kreisschreiben und umfassende Merkblätter. Wer eine Umsetzung à la Eugen Bucher erwartet hat,
liegt falsch und outet sich als demodierter Anti-Bürokrat.

Die Ankündigung eines Referats des „General“,
Weckt das Interesse der BJV-Mitglieder allemal.
Vor Rekordkulisse berichtet Rolf Grädel fakten- und erkenntnisreich,
Über die StPO und Erfahrungen aus seinem Tätigkeitsbereich.
Ob Gerichtspräsident, Generalprokurator oder Generalstaatsanwalt,
Trotz falscher Anschrift in der Ausschreibung, nicht der Titel macht’s aus, sondern der Inhalt.
Die Kompetenzen werden von den Gerichten der Staatsanwaltschaft zugewiesen, somit wären auch die hellseherischen Fähigkeiten des Vorstands bewiesen.

Von der StPO-Rechtsetzung zum praktischen Vollzug,
Zum Schluss Professor Bommers wissenschaftlicher Streifzug.
Nicht immer einfach ist des Gesetzgebers Absicht zu erahnen,
etwa bei der Teilnahme von Mitbeschuldigten an Einvernahmen.
Bei der Ausübung des Rechts auf Teilnahme an Verfahrenshandlungen,
stellen kantonale Instanzen verschiedene Anforderungen.
So gilt gut eidgenössisch auch hier ganz entschieden:
Es ist und bleibt von Kanton zu Kanton verschieden.

Im Geburtssaal der ersten Bundesverfassung, dem Äusseren Stand,
sich der BJV zum Vortrag von Professor Biaggini einfand.
Sein Grundsatzreferat hatte die Verfassungsgerichtbarkeit zum Inhalt,
Ein kluges Referat und die Ausführungen – auch ohne Folien – brillant.
Er erinnerte daran: Auch unser Bundestaat hatte seine Flegeljahre,
So wirkt die Verfassungsgerichtsbarkeit wie eine rechtsstaatliche Zugabe.
Noch heute richte das Bundesgericht nur, wenn es angerufen werde,
Anders beim Großen Nachbarn; Karlsruhe spreche auch ohne Beschwerde.

Mit diesen Worten kurzerhand,
schliesst das Jahr der Protokollant.

Bern, den 5. November 2012

Dr. Christoph Zimmerli, LL.M.,
Sekretär des Bernischen Juristenvereins

I. Bericht über das 148. Vereinsjahr 2010/2011

Im stilvollen Burgerratssaal des Casinos zu Bern,
trifft sich der BJV zur HV am 8.11. gern,
Vom Podium herab wie zu den guten alten Zeiten,
beginnt der Präsident, die 147. HV zu leiten,
Personelle Wechsel im Vereinsvorstand kündigt er an,
Herzog und Giger gehen, Müller und Kocher treten an,
Erfreut erwähnt er die vielversprechende Anzahl Neueintritte,
56 Juristen begrüssen wir in unserer Mitte.

Ein Thomas Müller kommt, ein Thomas Müller geht,
offensichtliche Verwechslungsgefahr besteht.
Präsident Thomas Müller nimmt nach vier guten Jahren den Hut,
der Namensvetter vom Verwaltungsgericht fasst seinerseits Mut,
Die einzige Frau im Vorstand wird mit Applaus zur Präsidentin gekürt:
So wird der BJV von Beatrice Vogt in den nächsten Jahren geführt.
Mit Ernst Giger verlieren wir einen Kassier der angenehmen Sorte:
keine Litaneien, nie viele Worte, Geld bereitete uns nie Sorge!

An der Alma Mater finden sich Referentinnen geschwind,
Auch wenn Frauen in unserem Vorstand untervertreten sind,
Frau Professorin Sibylle Hofer doziert Rechtsgeschichte,
und bot eindrückliche Einblicke in alte Berichte.
Die „Protokolle der Weisen von Zion“ und die Berner Prozesse
waren in den 1930er Jahren von grossem Interesse.
Damals das Thema “Richter zwischen den Fronten”,
noch heute befassen sich Richter mit Konten.

Nichts gelernt hat der Vorstand – nehmts uns bitte nicht krumm –
am Zibelemärit erschien wenig Publikum.
Dabei war unser Thema von weit grösserer Schlagkraft,
als es ein Gummihammer am Zibelemärit schafft.
Fabian Baumer sprach über Steuerfragen mit der EU,
und erwies sich dabei als Hellseher geradezu.
Die schwierige finanzpolitische Lage mancher Länder er erkannte,
lange bevor in Athen die ersten Autos zum Entsetzen Vieler brannten.

Dorothea Herren führte uns in die Welt der KMU,
rund vierzig Personen und einige Promis hörten ihr zu.
Sie beleuchtete Aspekte der KMU-Rechtsformen,
und stellte Vergleiche an mit europäischen Normen.
Dabei verfolgen die aktuellen Revisionsbestrebungen,
in der Schweiz und der EU wieder einmal ganz andere Richtungen.
Für Diskussionen sorgten die Hürden der GmbH-Gründung,
die Personenbezogenheit und die Solvenz einer Unternehmung.

Lebenswichtig für die Schweiz, dies sei vorab festgehalten,
sei es weltweit an der Spitze der Forschung mitzuhalten.
Doch wie weit darf diese Spitzenforschung gehen?
Um vor dem Anspruch der Ethik zu bestehen?
Utilitarismus, Instrumentalisierungsverbot und Selbstbestimmung,
sowie das ärztliche Ethos sind zentrale Kriterien dieser Forschung,
dies berichtet uns fundiert Frau Arz de Falco, von Haus aus Theologin,
die das Gesetzgebungsprojekt leitet als BAG Vizedirektorin.

Ein neuer Eckpfeiler Justitias, mit hunderten von Beamten,
wichtiges Element der ewigen Justizreform, der verkannten.
Ganz unbestritten gebühren diese Preisungen und Vorschusslorbeeren,
Dem Bundesverwaltungsgericht, ob in Bern oder St. Gallen, dem hehren.
Christoph Bandli, Freuden und Leiden des jungen Gerichts präsentierte,
und uns en tout detail das neue Fallzuteilungsprogramm porträtierte.
Kaum gestartet wird Klettersport im hohen Hause betrieben,
gilt es doch teils hohe Pendenzenberge zu besiegen.

Eine überdurchschnittlich grosse Publikumszahl,
Lockte das Referat von Christina Schmid-Tschirren an.
Oder war’s doch eher der anschliessende Apero riche?
der zum Abschluss des Jahres im Äusseren Stand rief zu Tisch.
Zu Neuerungen beim Pfandrecht und Grundbuchbereinigungen
und zu den vereinfachten Papier-Schuldbrief Umwandlungen.
Wem diese komplexe Materie dann doch zu trocken war,
der netzte seine Kehle schliesslich mit Weisswein wie jedes Jahr.

Und damit beendet das Protokoll
Der Sprechende hochachtungsvoll.

II. Mutationen 2010/2011
Im Berichtsjahr 2010/2011 traten dem Bernischen Juristenverein folgende 46 Mitglieder bei:

Balthasar Esther, Juristin, Heimenschwand, Benz Claudia, Rechtsanwältin, Worb, Beutler Aellen Nicole, Bern; Brun Alex, Schlieren b. Köniz; Burkhalter Matthias, Heimiswil; Bütikofer Michael, Bern; Castelberg Selina, Bern; Cerutti Dino, Bern; Christen Pascal, Bettenhausen; Dreifuss Martin, Bern; Eberhart Christine, Gümligen; Evans Mostyn, Bern; Fahrni Christoph, Münsingen; Fankhauser Nicole, Bern; Friedli Jürg, Thun; Gehr Remo, Basel; Gehrig Daniel, Bern; Gerber Esther, Zollikofen; Graber Patrick, Bern; Hagmann Nina, Bern; Heiniger Matthias, Büren a.A; Jaggi Stefanie, Selznach; Keller Sarina; Bern; Kistler Martin, Bern; Koziol Sebastian, Evilard; Lehmann Janine, Bern; Marti Christian, Murten; Mathys Sarah, Bern; Matter Cécile, Bern; Mosimann Manuela, Reutigen; Müller Andreas, Thun; Nabholz Thomas, Bern; Pfander Mimo, Bern; Phurtag Sejee, Bern; Rieder Cyrill, Bern; Rodriguez Rodrigo, Bern; Röthlisberger Jan Thomas, Bern; Schneeberger Andrea, Bern; Schneider Denise, Bern; Sidiropoulos Alexia Dialekti, Bern; Stange Andrea, Bern; Stauffer Nina, Bern; Tuma Marcel, Thunstetten; Wagner Karin, Langenthal; Wüthrich Pascal, Langenthal; Wyss Adrian Peter, Bern; Zähndler Aimo Jan, Bern; Zürcher Michael, Steffisburg

41 Mitglieder sind ausgetreten. Im Berichtsjahr mussten wir zudem vom Tod folgendem Mitglied Kenntnis nehmen:

Feldmann Hans, Ittigen;

Zusammenzug Berichtsjahr 2010/2011:
Eintritte: 46
Austritte: 41
Verstorben: 1

III. Protokoll der 148. Hauptversammlung vom
Montag, 7. November 2011
Am Montag, 7. November 2011, ab 18.15 Uhr, fand im Kursaal in Bern die 148. Hauptversammlung des Bernischen Juristenvereins statt. Wie alljährlich nahmen neben den rund 50 Mitgliedern Gäste aus dem Bundesgericht, den kantonalen Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie der Universität Bern an unserer Hauptversammlung teil.

Durch den statutarischen Teil führte die Präsidentin, Beatrice Vogt. Das vom Sekretär, Dr. Christoph Zimmerli, verfasste Protokoll der 147. Hauptversammlung vom 8. November 2010 sowie der in Versform vorgetragene Jahresbericht wurden genehmigt. Die Versammlung stimmte der Jahresrechnung zu und beschloss, den Jahresbeitrag bei CHF 40.00 zu belassen. Zudem beschloss die Versammlung CHF 10.00 des Jahresbeitrages für die 150. Jahresfeier im Jahr 2014 zu verwenden anstatt diesen Betrag für das Stipendium zu benützen. Sodann erteilte die Versammlung dem Vorstand die Entlastung.

Die Versammlung wählte anschliessend den gesamten Vorstand für weitere zwei Jahre. Herr Christoph Schelling gab seinen Rücktritt als Revisor bekannt. Die Versammlung verdankte die langjährige, verdienstvolle Arbeit mit einem langen Applaus. Gewählt wurde danach als neuer Revisor Herr Alain Gaudy.

Mangels eines entsprechenden Antrages an den Stipendienfonds des Bernischen Juristenvereins wurde das Stipendium auch in diesem Jahr nicht vergeben.

Im Anschluss an die Hauptversammlung hielt Herr Prof. Dr. René Matteotti einen äusserst interessanten und rhetorisch hervorragenden Vortrag zum Thema “Europarechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmungssteuerreform III”.

Das Referat warf zahlreiche spannende Fragen auf, welche in der anschliessenden Diskussion, beim nachfolgenden Apéro sowie beim Nachtessen in angeregten persönlichen Gesprächen vertieft wurden.

IV. Zusammensetzung des Vorstandes
Präsidentin:
Beatrice Vogt, Fürsprecherin, Bahnhofstrasse 4, 2502 Biel (Tel. 032 328 50 10, Fax 032 328 50 15)

Sekretär:
Dr. Christoph Zimmerli, LL.M., Rechtsanwalt, Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6 (Tel. 031 357 00 00, Fax 031 357 00 01)

Kassier:
Dr. Martin Kocher, LL.M., Rechtsanwalt und Steuerexperte, Hauptstrasse 47, Postfach, 2557 Studen

Redaktor ZBJV:
Prof. Dr. Heinz Hausheer, Casinoplatz 8, 3000 Bern 7

Mitglieder:
– Dr. Thomas Müller, Fürsprecher, Bälliz 56, 3600 Thun
– Christian Trenkel, Obergerichtspräsident, Obergericht des Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, 3012 Bern
– Prof. Dr. Peter V. Kunz, Institut für Wirtschaftsrecht, Schanzeneckstrasse 1, Postfach 8573, 3001 Bern
– Walter Wenger, Notar, Länggasse 2, 3600 Thun
– Dr. Thomas Müller, Fürsprecher, Verwaltungsrichter, Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern

Rechnungsrevisoren: 
– Ralph Christoph Gemar, Fürsprecher, Bern
– Christoph Schelling, Fürsprecher, Bern

V. Vortragsprogramm 2010/2011
Das Vortragsprogramm wurde in der ZBJV 2011, S. 936, publiziert.

Bernischer Juristenverein

1. Bericht über das 147. Vereinsjahr 2009/2010

Mitte November genau vor einem Jahr
Empfing das Berner Rathaus die Juristenschar
Zur HV zum 146. Mal
Ein alljährlich wiederkehrendes Ritual.
Wo sonst Politiker debattieren mit scharfen Zungen
Sind die Weingläser an diesem Abend froh erklungen!
Gehaltvoll und mit Geschichtlichem gespickt –
die Rede des Präsidenten hat alle erquickt!

Zu reden gab in den letzten Jahren nun
Der Wochentag unserer Hauptversammlung.
Samstags, Freitags oder doch besser an Montagen?
Der Vorstand möchte drum nicht alleine tagen!
Egal an welchem Tag, der Präsident führt routiniert
Durch die Hauptversammlung, und er sieht,
Auch die Kasse ist wie immer gut geführt,
So wird er wiedrum zum Präsidenten gekürt.

Das Referat “Überforderungim öffentlichen Recht”
oder frei nach Kant, ist der Narr der Mode Knecht?
Professor Müller stellt die Diagnose:
Die Normenflut führt bald ins Bodenlose.
Als Negativ-Beispiel zitiert er eloquent und gern
das verunglückte Kundgebungsreglement der Stadt Bern.
Zwecks Prävention rät er zum sanften Widerstand
Zu hoffen bleibt, sein Ratschlag werde gehört alsbald.

Was tut der Berner am Zibelemärit gerne?
Er isst Zibelechueche in der Taverne!
Der BJV ganz unverdrossen
lädt zum Vortrag voll entschlossen.
Selbst für das Thema “Amtshilfe in Steuersachen”
War an diesem Abend rein gar nichts zu machen.
Doch Jürg Giraudi sich deswegen nicht beirren liess,
Und der Schweiz den Weg auf die weisse Liste wies.

Eine überaus stattliche Besucherzahl
lockte dann aber Dominik Zehntner an.
Das Opferhilfegesetz wird praktisch neu geschrieben;
Nach so kurzer Zeit wirkt dies fast etwas übertrieben.
So wird die Frist der Geltendmachung verlängert,
und der territoriale Geltungsbereich verändert:
Nur wer in der Schweiz zum Opfer wird,
dem künftig Entschädigung gebührt.

In die moderne Welt von Technologie und Kommunikation,
führte der IT-Rechtler Lukas Morscher die Juristenfraktion.
Transparenz durch Information hat schon Macciavelli postuliert,
Wer wo, welche Information, wie lange und wofür dokumentiert,
Über Datenschutz  und Fernmelderecht
und Google Street View er dann spricht.
Cloud computing, Server Farms und Opt-ln
Nun ist Frühenglisch auch beim BJV in!

Hansjörg Seiler referierte im vergangenen Februar
Und stellte das Koordinationsrecht anschaulich dar.
Er erläuterte die Neuerungen in der Sozialversicherung,
Praktische Beispiele auch zur Thematik der Abgrenzung.
Eine Mehrzahl komplexer Fragen stellt sich
Wenn mehrere Versicherer betreuen Dich!
Unfallversicherung und berufliche Vorsorge
AHV und Co. – sie alle tragen Dir Sorge!

Ein Vortrag mit viel Witz uns bot
Frau Professorin Monika Roth.
Kritisch hinterfragt sie die Rollen
Der Vermögensverwalter, der so tollen!
Die Banken kennen hohe Anreizsysteme,
draus entstehen Interessenkonflikte – ganz extreme.
Doch bei einem feinen Gläslein Wein
Lassen wir die Berater Berater sein!

Und damit beendet das Protokoll
Der Sprechende hochachtungsvoll.

Bern, den 8. November 2010

Dr. Christoph Zimmerli, LL.M.,
Sekretär des Bernischen Juristenvereins

2. Mutationen 2009/2010
Im Berichtsjahr 2009/2010 traten dem Bernischen Juristenverein folgende 56 Mitglieder bei:

Schreier Leonora, Rechtsanwältin, Wabern, Roschi Chantal, Spiez, Raemy Melanie, Bern, Kuhn Christoph, Rechtsanwalt, Muri b. Bern, Gysi Markus, Rechtsanwalt, Bern, Culic Martina, Rechtsanwältin, Stettlen, Albisetti Giorgio, Rechtsanwalt, Bern, Frey Tobias Moritz, Steuerberater und Rechtsanwalt, Zürich, Pfisterer Stefanie, Zürich, Baumann Marc, Rechtsanwalt, Unterseen, Odermatt Simon, Doktorand, Bern, Bürgi Christoph, Fürsprecher und Notar, Burgdorf, Kolb Bernhard, Fürsprecher, Bern, Schreiber Claudia, Agronomin/Rechtsanwältin, Bern, Preisig Rahel, Rechtsanwältin, Bern, Gilomen Remo, Rechtsanwalt, Bern, Freiburghaus Franziska, Juristin, Thun, Wettstein Simon, Rechtsanwalt, Bern, von Düring Aline, Anwältin, Zürich, Leuenberger Annick Nadja, Rechtsanwältin, Zürich, Wittmer Michael, Rechtsanwalt, Bern, Hostettmann Eliana, Juristin, Biel, Huber Thomas, Rechtsanwalt, Bern, König Sabrina, Rechtsanwältin, Bern, Mauerhofer Marc Andre, Rechtsanwalt, Bern, Gassmann Denise, Fribourg, Zweiacker Beat, Rechtsanwalt und Gerichtsschreiber, Köniz, Wullschleger Marc, Doktorand, Sursee, Hubacher Stefan, Rechtsanwalt, lttigen, Stucki Yves, Fürsprecher, Bern, Hürlimann Daniel, SNF Doktorand, Bern, Holzer Simon, Fürsprecher, Zürich, Ferrari-Visca Reto, Jurist, Ortschwaben, Pfister Nicolas, Rechtsanwalt, Bern, de Limoges Alina Elisabeth, Juristin, Bern, Reinhard Lynn, Juristin, Wilderswil, Nyfeler Thomas, Fürsprecher, Bern, Kernen Alexander, Rechtsanwalt/Doktorand, Thun, Friedli Monika, Rechtsanwältin, Bern, Brotschi Benjamin, Jurist Mlaw, Niederbipp, Duruz Julien, Granges-pres-Marnand, Magri Loredana, Rechtsanwältin, Reconvilier,Henauer Barbara, Jur. Sekretärin Generalprokuratur, Bern, Feiler Stefanie Isabelle, Rechtsanwältin, Bern, Zumstein Franziska, Rechtsanwältin, Burgistein, Burri Nicole, Rechtsanwältin, Moosseedorf, Gehrig Nicole, Fürsprecherin, Bern, Aeschlimann Elisabeth, Rechtsanwältin, Worblaufen, Schurter Adrian, Rechtsanwalt, Wabern, Müller Rahel, Rechtsanwältin, Bern, Bettler Ronnie, Rechtsanwalt, Thun, Cichocki Michal Jan, Rechtsanwalt, Bern, Jost-Klopfenstein Evelyne, Rechtsanwältin, Meikirch, Stange Andrea, Rechtsanwältin, Bern, Stauffer Nima, Doktorandin, Bern

47 Mitglieder sind ausgetreten. Im Berichtsjahr mussten wir zudem vom Tod folgender 3 Mitglieder Kenntnis nehmen:

Trappe Paul, Bern, Desbiolles Roger, Wabern, Huber Marc, Thun

Zusammenzug Berichtsjahr 2009/2010:

Eintritte:56
Austritte:47
Verstorben:3

III. Protokoll der 147. Hauptversammlung
vom Montag, 8. November 2010

Am Montag, 8. November 2010, ab 18.15 Uhr, fand im Kultur Casino in Bern die 147. Hauptversammlung des Bernischen Juristenvereins statt. Wie alljährlich nahmen neben den rund 80 Mitgliedern Gäste aus dem Bundesgericht, den kantonalen Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie der Universität Bern an unserer Hauptversammlung teil.

Durch den statutarischen Teil führte der Präsident, Dr. Thomas Müller. Das vom Sekretär, Dr. Christoph Zimmerli, verfasste Protokoll der 146. Hauptversammlung vom 13. November 2009 sowie der in Versform vorgetragene Jahresbericht wurden genehmigt. Die Versammlung stimmte der Jahresrechnung zu und beschloss, den Jahresbeitrag bei CHF 40.00 zu belassen. Sodann erteilte die Versammlung dem Vorstand die Entlastung.

Die Versammlung musste die Rücktritte von Frau Dr. Ruth Herzog und Herrn Dr. Ernst Giger aus dem Vorstand zur Kenntnis nehmen. Sie verdankte die langjährige, verdienstvolle Arbeit mit einem langen Applaus.

Neu in den Vorstand gewählt wurden Herr Dr. Martin Kocher, Steuerexperte und Herr Dr. Thomas Müller, Verwaltungsrichter. Die Wahlen erfolgten einstimmig per Akklamation.

Nach vier Jahren trat der Präsident, Dr. Thomas Müller, von seinem Amt zurück. Er verbleibt traditionsgemäss weiterhin Vorstandsmitglied. Seine langjährige, verdienstvolle Arbeit verdankte die Versammlung mit einem langen Applaus.

An seiner Stelle wurde Frau Beatrice Vogt, Fürsprecherin in Siel, zur neuen Präsidentin gewählt. Die Wahl erfolgte einstimmig per Akklamation.

Mangels eines entsprechenden Antrages an den Stipendienfonds des Bernischen Juristenvereins wurde das Stipendium in diesem Jahr nicht vergeben.

Im Anschluss an die Hauptversammlung hielt Frau Prof. Dr. Sibylle Hafer einen äusserst interessanten und rhetorisch hervorragenden Vortrag zum Thema “Richter zwischen den Fronten. Die Berner Prozesse um die “Protokolle der Weisen von Zion” 1933 – 1937″.

Das Referat warf zahlreiche spannende Fragen auf, welche in der anschliessenden Diskussion, beim nachfolgenden Apero sowie beim Nachtessen in angeregten persönlichen Gesprächen vertieft wurden.

IV. Zusammensetzung des Vorstandes
Präsidentin:
Beatrice Vogt, Fürsprecherin, Bahnhofstrasse 4, 2502 Biel (Tel. 032 3285010, Fax 032 328 50 15)

Sekretär:
Dr. Christoph Zimmerli, LL.M., Rechtsanwalt, Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6 (Tel. 031 357 00 00, Fax 031 357 00 01)

Kassier:
Dr. Martin Kocher, LL.M., Rechtsanwalt und Steuerexperte, Hauptstrasse 47, Postfach, 2557 Studen

Redaktor ZBJV:
Prof. Dr. Heinz Hausheer, Casinoplatz 8, 3000 Bern 7

Mitglieder:
– Dr. Thomas Müller, Fürsprecher, Bälliz 56, 3600 Thun
– Christian Trenkel, Obergerichtspräsident, Obergericht des Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, 3012 Bern
– Prof. Dr. Peter V. Kunz, Institut für Wirtschaftsrecht, Schanzeneckstrasse 1, Postfach 8573, 3001 Bern
– Walter Wenger, Notar, Länggasse 2, 3600 Thun
– Dr. Thomas Müller, Fürsprecher, Verwaltungsrichter, Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern

Rechnungsrevisoren:
– Ralph Christoph Gemar, Fürsprecher, Bern
– Christoph Schelling, Fürsprecher, Bern

V. Vortragsprogramm 2010/2011
Das Vortragsprogramm wurde in der ZBJV publiziert.

Bericht über das 146. Vereinsjahr 2008/2009

Es muss die vielzitierte Wirtschaftskrise sein
Dass wir letztes Jahr bescheidener luden ein!
Statt ins mondäne Interlaken ging’s heuer
Nach Muri, wo’s nicht ganz so teuer.
Ein reichhaltiger Apéro vermochte zu trösten
bei Speis und Trank alsbald sich die Zungen lösten.
Ein Erfolg war sie auf jeden Fall
Die 145. Hauptversammlung des BJV.

Nein, kein Sesselkleber ist unser Präsident –
Ein Nachfolger zu finden ist nicht evident.
Drum wählten wir Thomas Müller für ein weitres Jahr,
der Vorstand sucht inzwischen weiter – das ist klar!
Verabschiedet wurde Monika Guggisberg mit Dank;
Leider dadurch die Frauenquote im Vorstand sank.
Wieder vertreten mit Herrn Wenger ist die Notarengilde.
So verstärkt führt der Verein gar manches im Schilde!

Kaum zu glauben, aber wahr
Professor Kunz als Medienstar
Hielt bei uns ein Referat!
Sein Thema er engagiert vertrat.
Kampf und Chrampf in der Übernahmeszene,
in der Rechtsetzung sei echt nicht alles bene.
Sogar ein neues Wort er schöpfte:
Ad-hoc-ismus – wogegen er ankämpfe.

Und weiter im Bereich des Wirtschaftsrechts
Ging’s mit Dr. Glanzmann ganz folgerecht.
Dieser Bereich lockt Berns Juristen bekanntlich nicht in Scharen
Doch zum Gläubigerschutz wollten viele etwas erfahren.
Mit seinen von Sachkunde geprägten Ausführungen
Hat er das Interesse aller Zuhörer gewonnen.
Fazit: das FusG gewährt guten Schutz für Gläubiger,
Für gewöhnliche Arbeitnehmer hingegen weniger.

Viel von sich reden machte im letzten Jahr
die Finanzmarktaufsicht, endlich startklar.
Auch beim BJV darf ein Vortrag nicht fehlen,
Urs Zulauf wusste alle Facetten zu klären.
Der Leiter Rechtsdienst mit vielen Folien stellte fest,
Dass die FINMA zwar wichtig, aber nicht alleine ist.
Zum Schluss er ein Geheimnis uns benennt:
Das neue FINMA-Logo, das noch keiner kennt.

Er vermochte fast hundert Interessierte zu locken
Der Vortrag von Christoph Auer, der gar nicht trocken
Zu berichten wusste über die Umsetzung des BGG in Bern.
Mit Appenzeller Charme führte er uns durch sein Thema gern.
Viele Neuerungen zeigte er auf einen Blick,
Und auch den einen oder andren Fallstrick!
So sei Belex nicht aktuell auf dem WWW;
Dem alten Handordner sagen wir drum noch nicht Ade.

An Interesse mangelte es wahrlich nicht
Als der Vater der neuen ZPO zu uns spricht.
Dominik Gassers Referat ist so begehrt,
dass er zu wenig Handouts uns beschert!
Doch gespannt folgten wir seinen eloquenten Reden,
wir sollten der ZPO eine echte Chance geben.
Zuletzt noch dies: was haben ein Gericht und ein Coiffeur gemein?
Seine Antwort: War zahlt, nimmt eine Leistung heim!

Wohl nicht nur wegen des feinen Apéros
kommen sie angerauscht aus den Büros
zur Schlussveranstaltung mit Felix Bänziger –
in Sachen Strafprozessordnung ein sehr Befähigter.
Eine lange Geschichte er uns hier berichtet
Was den bekannten Kantönligeist betreffet.
Und schon ist’s zu End, das Juristenjahr
Bis im nächsten Vereinsjahr – au revoir!

Dr. Christoph Zimmerli, LL.M.,
Sekretär des Bernischen Juristenvereins

Bericht über das 145. Vereinsjahr 2007/2008

Im späten Herbst, exakt vor einem Jahr
Traf sich in Interlaken in grosser Schar
Im noblen Rahmen des Victoria Jungfrau
Die erlesne Juristenschaft des BJV
Durch das seit alters bewährte Ritual
Führte uns gekonnt zum allerersten Mal
Fürsprecher Thomas Müller als Präsident
Und moderierte den Abend exzellent.

Zu wählen galt’s nun die Nachfolge von Cottier Thomas
Auf den WTO-Experten war im Vorstand stets Verlass
Verabschiedet wurde er herzlich mit grossem Dank
Neu gewählt wurde Professor Kunz ganz ohne Zank
Also ein Vertreter der Alma Mater Bernensis
Der Verbleib der Bisherigen im Vorstand war gewiss
Doch gab es heuer auch ein Versammlungsnovum:
Power Point Folien erfreuten das Publikum.

Professor Tschannen, nicht ganz neuem Ordinarius zu Bern
folgte die kompetente Zuhörerschaft aufmerksam und gern
Sein Referat alle zu fesseln vermocht
Wie er Verfassungsprinzipien verflocht
Prägnant, ja gar brillant er seine Thesen vertrat
„Die Verfassung den Verfassungsorganen“ so sein Rat
Dies wusste dem Publikum zu gefallen sehr
Manchem aus dem Herzen gesprochen, einmal mehr.

Professorin Baddeley referierte sehr gekonnt
erweiterte unseren sportrechtlichen Horizont
Zur Überprüfbarkeit der Unterwerfungserklärung
zur Schiedsgerichtsbarkeit und zu ihrer Unterstellung
als Ausgangspunkt der Athlet als unterlegene Partei
als conclusio wie dieser künftig gut zu schützen sei
Plädierte sie für klare Regeln mit mehr Wirksamkeit
für Unterwerfungserklärungen mit Durchsetzbarkeit.

Aus Zürich angereist der bekannte Staatsanwalt
Referierte zum Unternehmensstrafrecht mit Gehalt
„Societas delinquere potest?“ fragte Christian Weber
Eine Antwort dazu gibt es heute wohl keine einfache mehr
Kaum subsidiäre Unternehmensverantwortung
So die Praxis in des Referenten Beurteilung
Doch die originäre Unternehmensverantwortung
Anerkennt er nun als Chance mit präventiver Wirkung.

Beim Vortrag Thierry Luterbachers,
des Winterthurer Rechtsdienst-Leiters,
lockte ein praxisrelevantes Dauerthema,
fachkundige Interessenten aus fern und nah,
Des Dienstleister’s Haftung und Versicherung,
war Gegenstand der fundierten Abhandlung,
Bei verpassten Fristen, einem Klassiker, gilt’s zu beachten,
dass weniger Toleranz besteht als manche bisher dachten.

Auf die Skipiste führte uns gekonnt Herr Heinz Mathys
Das Verhalten der Alpinen sei oft ein Ärgernis
Natürlich schöpfte er bei seinem dritten Vortrag aus dem Vollen
Wie Verkehrssicherungspflichten bei Abfahrten aussehen sollen
Wie es steht um der Athleten Eigenverantwortlichkeit
Sinnierte er, und schloss mit der beruhigenden Gewissheit,
Kein rechtsfreier Raum darf sein der Sport
Selbst wenn’s geht um einen Weltrekord.

Einen weitren Referenten aus Zürich
Empfing der BJV mit Herrn Karl Wüthrich
Weit bekannt als Sachwalter und Liquidator der Swissair
Sprach er vom Nachlass der gegroundeten Airline primär
Von des Richters Benachrichtigung über die Nachlassstundung
Über den Konkursfall bis zur Straffung der Privilegienordnung
Zahlreich waren die profunden Revisionsvorschläge
Die er uns mitgab auf unsere vortragsfreien Wege.

Mit diesen Worten kurzerhand,
schliesst das Jahr der Protokollant.

Dr. Christoph Zimmerli, LL.M.,
Sekretär des Bernischen Juristenvereins

Bericht über das 144. Vereinsjahr 2006/2007

Vor einem Jahr zur gleichen Stunde,
traf sich zuletzt in trauter Runde,
der Bernische Juristenverein zum 143. Mal,
zur Jahresversammlung, dem jährlichen Ritual,
In Kirchenfelds schönen Räumlichkeiten,
zu geniessen kulinarische Köstlichkeiten,
zu vernehmen die präsidiale neueste Kunde,
zu lauschen dem Grundsatzreferat aus berufnem Munde.

Zwei Professoren stellten ihre Ämter zur Disposition,
die Versammlung verabschiedete sie mit Akklamation,
Professor Thomas Cottier als Präsident,
setzte in den letzten Jahren oft den Akzent,
in Richtung Neuenburg, gelegen gar so fern,
verliess Christoph Müller den Juristenverein Bern,
Beatrice Vogt und der Sprechende kamen dazu,
und formierten mit den Bisherigen die neue Crew.

Konzentriert folgte darauf die versammelte Juristenschaft,
dem Vortrag „Garantie, Schuldbeitritt und Bürgschaft“.
das Thema, das zu vielen Fragen Anlass gibt,
seit Generationen bei Bankenrechtlern sehr beliebt,
kam dabei Professorin Susan Emmenegger zum Befund,
stellte die Praxis des Bundesgerichts in den Vordergrund.
Den Umgang mit der gesetzgeberischen Inkohärenz,
legte sie dar mit Bravour und grosser Eloquenz.

Parisima Vez bestritt das Symposium,
zum Thema „Le nouveau droit des fondations“.
Obwohl der Überblick gar genial,
blieb leider gering die Besucherzahl,
nur zwanzig Mitglieder kamen termingerecht,
zu hören von der Revision des Stiftungsrechts,
und zu diskutieren die Vorschläge de lege ferenda,
dabei war das ein Höhepunkt unsrer Agenda.

Doktor Benno Studer eröffnete die Trilogie
Zum Agrar- und Raumplanungsrecht mit Esprit.
Er nahm uns mit in die Zeit von Maria Theresia,
die einführte das Grundbuch im Fricktal wie im K&K.
Das bäuerliche Recht hat eigne Gesetzmässigkeit,
darüber wusste der Referent kompetent Bescheid.
„Die Zukunft war früher auch schon besser“, schloss er,
und ging über zu Apéro, Vorstandsessen und Dessert.

Statt Juristen einmal ein Geograph,
zu Agrarpolitik und Raumplanung sprach,
Professor Rumley, seines Zeichens Direktor ARE,
verstand zu überzeugen aus seiner Warte,
Probleme gibt’s bei Bauten ausserhalb der Bauzone,
was Enrico Riva unterstrich – ganz zweifelsohne.
Doch solls bald Möglichkeiten geben,
alte Bauernhöfe zu füllen mit neuem Leben.

Steuerliche Aspekte der Verträge EU-Schweiz,
dieses aktuelle Thema hatte grossen Reiz,
so kamen wir zahlreich zu hören Professor Hinny,
er legte dar das Diskrimierungsverbot mit Akribie,
wie sich die EUGH-Rechtsprechung auf die Schweiz auswirkt,
was sich hinter dem Zinsbesteuerungsabkommen verbirgt,
und was bewirken die Bilateralen eins und zwei,
das erfuhr die Zuhörerschaft alles im Detail.

Zum Schluss dann das Podium, um mit viel Schwung
Zu diskutieren über Bodenrecht und Raumplanung,
Es begrüsste Professor Cottier die vier illustren Redner,
die Doktores Schmid, Riva, Stalder und Vizedirektor Hofer,
Deren Einleitungsreferate boten ein breites Themenspektrum,
Strukturwandel, Bodenmarkt, Umweltschutz und BGBB-Anpassung,
Das gab genügend Stoff für eine angeregte Diskussion,
ein gelungener Abend, so der Gäste Konklusion.

Mit diesen Worten kurzerhand,
schliesst das Jahr der Protokollant.

Dr. Christoph Zimmerli, LL.M.,
Sekretär des Bernischen Juristenvereins

Bericht über das 143. Vereinsjahr 2005/2006

Am vierten November letzten Jahres,
an diesem Tage glaub’ ich war es,
dass wir zum letzten Male tagten
und uns dabei wohl alle fragten,
was Präsi Cottier an Neuigkeiten
für den Verein wird zubereiten.
Personell war nicht viel los,
die alte Garde verlängerte bloss.

Neu hingegen ist unsere Website,
bestechend durch ihre Bescheidenheit.
Tippt man nämlich “bjv” auf google,
so trifft man nicht auf unser Rudel,
sondern stösst – oh Heimatland! –
auf den Badischen Judoverband.
Nur unter “bernischerjuristenverein.ch”
findet man unseren Club der Juristenliga.

Stephan Wolf gab uns Bescheid
über des Erbrechts Revisionsbedürftigkeit.
Der überlebende Ehegatte
erhalte immer mehr Rabatte.
Die Nachkommen stört dies dann,
wenn ein alter Mann
so quasi von Todes wegen
mit einem Fräulein sucht den Heiratssegen.

Zwei Wochen später sorgte Stefan Trechsel
für einen radikalen Themawechsel.
Die Unmittelbarkeit im Strafprozess
erläuterte der Redner mit Cleverness.
Wer genügend kann bezahlen,
ist befreit von Gefängnisqualen.
Nicht mehr ist ein Sonderling
das amerikanische plea bargaining.

Vom Schadenersatz versteht allerhand
unser Referent Herr Brehm Roland.
Mit seinem leicht welschen Akzent
zeigt er wo’s in der Haftpflicht brennt.
Der künftige Personenschaden
findet bei Brehm keine Gnaden.
Speziell wenn dieser lange dauert
viel Willkür Herr Brehm betrauert.

Dublin und Schengen’s Relevanz
präsentierte mit Brillanz
Frau Monique Jametti Greiner
in einem Stil, man kann nicht feiner.
Kandidatin für den Regierungsrat,
kam sie dennoch ohne Wahlplakat.
Auch bei Schengen erhitzen sich die Gemütter,
vor allem um den lieben Chlütter.

Kaufmann-Kohler Gabrielle,
in feinem Anzug aus Flanell,
zum Schiedsverfahren bei Investitionen
bemühte unsere Neuronen.
Als zweites Thema kamen
die einstweiligen Massnahmen.
Das Modellgesetz der UNCITRAL
regelt diese Frage international.

Zu einer Figur des common law
sprach alsdann Luc Thévenoz.
Mit unverhohlner Lust erläuterte er den Trust.
Das Problem sei sehr komplex,
deshalb der Richter oft perplex.
Dies erkläre, dass sein Entscheid
häufig die Publikation vermeid’.

Nicht mehr in medias res
wird sein Stämpfli Theres.
Sie leitete erst als zweite Frau
gekonnt und souverän den BJV.
Beatrice Vogt wird sie ersetzen
und den Vorstand mit Biel vernetzen.
Herzlicher Dank gebührt Frau Stämpfli
für die für uns gefochtenen Kämpfli.

Im Vorstand erst seit wenigen Jahren
gehör’ auch ich bald zu den Memoiren.
Seit kurzem Dozent am Neuenburgersee,
sage ich heute dem Vorstand “ade”.
Nachfolger ist Doktor Zimmerli,
mit ihm wird’s bestimmt nicht schlimmerli.
Im Gegenteil: Christoph ist Garant,
dass meine Nachfolg’ ist in guter Hand.

Bericht über das 142. Vereinsjahr 2004/2005

Vor einem Jahr in Thun
zu Füssen des Neptun
führte zum letzten Mal
durch das ewge Ritual
in Freienhofes Saal
Theres Stämpfli jovial.
Fortan dem Verein steht vor
Thomas Cottier als Prätor.

Es nahm Abschied mit Grandeur
François Rieder, der Connaisseur.
Nach sieben Jahren in dem Vorstand
trat er in den Ruhestand.
Als Ersatz die Elektoren
Trenkel Christian erkoren.
Ist karg des Studenten emsig Streben,
kann der Verein ein Stipendium vergeben.

Aug um Auge, Zahn um Zahn –
früher war das Strafen so profan.
Allerdings stante pede
folgte darauf dann die Fehde.
Was ist daraus die Lehre:
Täter-/Opferausgleich doch begehre.
Wie dies ist auf heut zu übertragen,
hat Prof. Oestmann vorgetragen.

Frau Prof. Epiney weiss Bescheid
über die Personenfreizügigkeit.
Dabei ist in Auslegungsfragen
dem EuGH Rechnung zu tragen.
Was diesbezüglich evident,
ist indes noch divergent.
Europakompatibel auszulegen,
ist auch hier ein grosser Segen.

Früher gabs viel Häme:
der Weko fehlten Zähne.
Wer heute dies noch meint,
der nicht weiss Bescheid.
Räume kann sie nun durchsuchen,
Kartelle werden darob fluchen.
Nach Ducreys Referat
ist dies akkurat.

Wird jemand mal beschenkt,
er nichts Böses dabei denkt.
Doch nach des Spenders Ende

kommt unverhofft die Wende.
Ob die Gabe ist zu teilen,
gilts dannzumal zu feilen.
Wie ich dies vereitel
zeigte uns Prof. Eitel.

PD Abegglen erörterte beflissen,
was ein Konzern so alles müsse wissen.
Kennt die Tochter einen Vorfall,
erschallt auch bei der Mutter Widerhall,
falls die korrekte Organisation
veranlasste die Information.
Das Konzernhaftungsrecht
bleibt ein kompliziert Geflecht.

Über ein anderes Geflecht –
das Immaterialgüterrecht –
referierte dann zum Schluss
Prof. Hilty mit Genuss.
Wie sind adäquat zu messen
die disparaten Interessen?
Wohin der Weg hier weist,
er uns kompetent umreisst.

Damit schliesst der Protokollant
und tritt nun in den Ruhestand.

Bericht über das 141. Vereinsjahr 2003/2004

Vor einem Jahr im schönen Bern
gab sich nicht nur der harte Kern
im Restaurant zum Äusseren Stand
zur Jahresversammlung die Hand.
An historisch trächtgem Ort
führte Theres Stämpfli Wort.
Über des Saals Geschichten
wusste viel sie zu berichten.

Aus dem Vorstand nahm den Abschied
Fritz Rothenbühler als Mitglied
Als Dichter und Präsident
setzte er oft den Akzent.
Das Plenum wählte als Ersatz
Christoph Müller an seinen Platz.
Was sonst noch ging von statt,
dies stand in unsrem Blatt.

Alsdann erläuterte Regina Kiener
die Rolle des Richters als ein Diener.
Ob der Richter nur soll sinnieren
oder die Parteien instruieren,
nicht steht in seinem Belieben,
sondern ist qua Verfassung schon entschieden.
Der Richter soll Verfahren nur flankieren
und nicht durchs Urteil noch brüskieren.

Übertragen, spalten und fusionieren,
der Gesetzgeber vermochte zu imponieren.
Ob jedoch alles wurde ganz bedacht,
Peter Spori hegt einigen Verdacht.
An Schnittstellen zu dem Steuerrecht
fürwahr herrscht ein Gefecht.
Gehts gar um stille Reserven,
bleibts bei alten Konserven.

Will ein Kridar den Betrieb verkaufen,
die Arbeitnehmer auch mit überlaufen.
Tun das auch die ausstehenden Löhne,
bleibt dem Erwerber das Geklöne.
Ob der Richter diese Norm
soll auslegen EU-konform,
disputiert in seinem Referat
Professor Amstutz akkurat.

Der UNO-Menschenrechtsausschuss
kann Staaten verursachen grossen Verdruss.
Professor Kälin ist angetreten,
die Schweiz dort zu vertreten.
Über Staaten gilt es zu berichten,
über Individualbeschwerden zu richten.
Sind Staaten aber renitent,
bleibt aus das Happy End.

Ob der ATSG visionär
oder bleiben wird eine Mär,
erörtert als Referent
Ueli Kieser kompetent.
Obzwar das Gesetz ist ein Modell,
die Regelungen bleiben punktuell.
Ist das Verdikt disparat,
bleibt uns halt nur der Spagat.

Professor Hausheer weis Bescheid,
beim Konkubinat herrscht Dunkelheit.
Einst untersagt der Sitten wegen,
ists heute de iure noch verwegen:
Zwar unter diesem Steuerjoch
fallen Ehegatten ins schwarze Loch.
Gehts aber dann ums Erben,
bleiben Konkubinen nur die Scherben.

Mit diesen Worten kurzerhand
schliesst das Jahr der Protokollant.

Statuten des Bernischen Juristenvereins vom 1. November 2021 Die im Jahre 1836 unter dem Namen «Bernischer Advokatenverein» gegründete Gesellschaft bernischer Fürsprecher und Prokuratoren, welche seit dem 16. Mai 1864 auf neuer Grundlage unter dem Namen “Bernischer Juristenverein” besteht, gibt sich nachfolgende Statuten.  

I. Name, Sitz, Zweck

Art. 1 Name, Sitz
Unter dem Namen «Bernischer Juristenverein» (BJV) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.
 
Art. 2 Zweck
Der Bernische Juristenverein bezweckt die Weiterbildung seiner Mitglieder durch Vorträge, Referate, Mitteilungen über Gegenstände aus dem Gebiet der Gesetzgebung und der Rechtspflege, die Förderung des juristischen Nachwuchses sowie die Pflege eines freundschaftlichen, kollegialen Verhältnisses unter seinen Mitgliedern.Er gibt unter dem Titel «Zeitschrift des bernischen Juristenvereins» (ZBJV) ein Organ für Rechtspflege und Gesetzgebung heraus.

II. Mitgliedschaft

Art. 3 Mitgliedschaft
Als Mitglieder des Vereins können aufgenommen werden:a) Personen mit juristischem Hochschulabschluss; b) Studierende, die an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät einer Universität der Schweiz immatrikuliert sind; c) andere Personen, die sich mit Rechtswissenschaft, Rechtsetzung oder Rechtspflege beschäftigen.

Art. 4 Aufnahme
Aufnahmegesuche sind schriftlich beim Sekretariat des Bernischen Juristenvereins einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand abschliessend.

Art. 5 Ehrenmitglieder
Die Hauptversammlung kann auf Antrag des Vorstandes Mitglieder sowie weitere Personen, die sich um den Verein in ausserordentlicher Weise verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder sind von sämtlichen Pflichten gegenüber dem Verein befreit.

Art. 6 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Austritt;
b) Ausschluss;
c) Tod.

Art. 7 Austritt, Ausschluss
Der Austritt geschieht durch schriftliche Anzeige an das Sekretariat des Bernischen Juristenvereins. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann ohne Angabe der Gründe vom Vorstand ausgesprochen werden. Der Beschluss über den Ausschluss erfolgt nach Anhörung des Mitgliedes, wird diesem schriftlich mitgeteilt und gilt ab sofort. Eine Rekursmöglichkeit an die Hauptversammlung besteht nicht.

Art. 8 Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern sowie unter den Organen des Vereins erfolgt grundsätzlich digital. Dies gilt auch für die Einberufung zu Hauptversammlungen, ausserordentlichen Versammlungen sowie zu Vorträgen und Anlässen. Die Mitteilungen und Rechnungen werden an die dem Verein bekannt gegebene digitale Adresse des Mitgliedes zugestellt. Auf entsprechenden Antrag eines Mitglieds kann das Sekretariat ausnahmsweise den physischen Versand von Unterlagen und Rechnungen vereinbaren. Die dabei anfallenden Versandkosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

III. Organe

Art. 9 Organe
Die Organe des Bernischen Juristenvereins sind:
a) die Hauptversammlung;
b) der Vorstand;
c) der Stipendienausschuss;
d) die Revisionsstelle.

A. Hauptversammlung

Art. 10 Einberufung
Die ordentliche Hauptversammlung wird alljährlich im ersten Halbjahr durchgeführt und vom Vorstand einberufen. Eine ausserordentliche Versammlung ist auf Beschluss des Vorstandes, auf schriftlichen Antrag von mindestens dreissig Mitgliedern unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes oder auf Antrag der Revisionsstelle einzuberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens zwanzig Tage vorher durch Mitteilung an alle Mitglieder unter Angabe der Traktanden. Anträge und Anregungen zuhanden der Hauptversammlung, die dem Vorstand mindestens zehn Tage vor deren Abhaltung eingereicht worden sind, müssen an dieser Versammlung behandelt werden. Der Ort und Zeitpunkt der Versammlung werden vom Vorstand bestimmt.

Art. 11 Zuständigkeit
Die Hauptversammlung hat folgende unübertragbare Befugnisse:
Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin sowie der übrigen Vorstandsmitglieder; Wahl der Revisionsstelle;
c) Abnahme des Jahresberichtes;
d) Abnahme der Jahresrechnung in Kenntnis des Prüfungstestats der Revisionsstelle;
e) Entlastung des Vorstandes und der Revisionsstelle;
f) Genehmigung des Budgets inklusive Festsetzung des Jahresbeitrages und allfälliger ausserordentlicher Beiträge;
g) Erlass und Abänderung des Regulativs für die Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins (Anhang I);
h) Erlass und Abänderung des Regulativs für den Stipendienfonds (Anhang II);
i) Festsetzung des Beitrages an den Stipendienfonds;
j) Abänderung der Statuten und Auflösung des Vereins;
k) Beratung weiterer Geschäfte, die der Vorstand der Hauptversammlung unterbreitet.

Art. 12 Vorsitz, Protokoll
Der Präsident oder die Präsidentin oder in Stellvertretung ein anderes Vorstandsmitglied leitet die Versammlung. Das Protokoll über die Beschlüsse der Versammlung wird vom Versammlungspräsidium und von der Protokollführung unterzeichnet und vom Vorstand genehmigt.

Art. 13 Wahlen, Abstimmungen, Quoren
Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern nicht ein Fünftel der anwesenden Mitglieder geheime Stimmabgabe verlangt. Der Hauptversammlung beschliesst mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen. Der Präsident oder die Präsidentin stimmt nicht mit. Bei Stimmengleichheit gibt er oder sie den Stichentscheid. Beschlüsse über die Abänderung der Statuten sowie die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

B. Vorstand

Art. 14 Zusammensetzung, Amtsdauer
Der Vorstand besteht aus maximal neun Mitgliedern. Der Präsident oder die Präsidentin wird von der Hauptversammlung bezeichnet. Der Redaktor oder die Redaktorin der Zeitschrift ZBJV gehört dem Vorstand von Amtes wegen an. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Der Vorstand ernennt einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin und kann Ressorts (bspw. Sekretariat, Finanzen, Kommunikation) bilden. Die Bezeichnung und die Zuteilung der Ressorts erfolgen durch den Vorstand. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Neugewählte Mitglieder vollenden eine laufende Amtsdauer ihres Vorgängers oder ihrer Vorgängerin.

Art. 15 Aufgaben
Der Vorstand vertritt den Bernischen Juristenverein nach aussen. Er erledigt alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Dem Vorstand obliegen insbesondere:
a) Einberufung der Hauptversammlung oder von ausserordentliche Versammlungen und Ausführung ihrer Beschlüsse;
b) Besorgung der laufenden Geschäfte;
c) Unterbreiten von Anträgen und Anregungen zuhanden der Hauptversammlung oder von ausserordentliche Versammlungen;
d) Information der Mitglieder über Vereinsanlässe und wichtige Vorgänge;
e) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern;
f) Übertragung von einzelnen Aufgaben an Dritte;
g) Festsetzung von Spesenvergütungen und Entschädigungen für besondere Arbeiten seiner Vorstandsmitglieder;
h) Regelung des Umgangs mit den Mitgliederadressen.

Art. 16 Geschäftsbesorgung
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte erfordern. Er wird durch den Präsidenten oder die Präsidentin, einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin oder auf Verlangen von zwei Vorstandsmitgliedern einberufen.
Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.
Der Vorstand beschliesst mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen. Der Präsident oder die Präsidentin stimmt mit und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.
Der Vorstand kann auch auf dem Zirkulationsweg oder über digitale Kommunikationsplattformen Beschlüsse fassen.
Die Beschlüsse des Vorstands werden protokolliert.

Art. 17 Vertretung
Grundsätzlich sind alle Vorstandsmitglieder zu zweit befugt den Verein gegen aussen zu vertreten (Kollektivunterschrift zu zweien). Der Vorstand kann die zur Unterzeichnung befugten Personen und die Art ihrer Zeichnung abweichend von diesem Grundsatz regeln.

Art. 18 Auslagerung der Geschäftsbesorgung, Umgang mit Mitgliederadressen
Der Vorstand ist ermächtigt, die Geschäftsbesorgung einzelner Ressorts (bspw. Sekretariat, Finanzen, Kommunikation) ganz oder teilweise an andere Vereinsmitglieder oder an Dritte zu übertragen.
Er regelt mittels Vertrag die damit verbundenen Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsbesorgung sowie die Berichterstattung an den Vorstand.
Ohne Zustimmung der Mitglieder dürfen die Mitgliederadressen nur an den Verlag der ZBJV herausgegeben werden. Den weiteren Umgang mit den Mitgliederadressen regelt der Vorstand.

C. Stipendienausschuss

Art. 19
Zur Förderung des juristischen Nachwuchses vergibt der Vorstand jährlich ein Stipendium. Die Hauptversammlung erlässt dazu ein Regulativ (Anhang II).
Der Vorstand setzt einen Stipendienausschuss ein, dem maximal drei Personen angehören. Der Präsident oder die Präsidentin gehört dem Ausschuss von Amtes wegen an.
Der Stipendienausschuss nimmt in Zusammenarbeit mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern die öffentliche Ausschreibung und die Zusprache des Stipendiums vor und stellt die Berichterstattung des Vorstandes und der Hauptversammlung über die Vergabe sicher.

D. Revisionsstelle

Art. 20
Die Revisionsstelle besteht aus zwei fachlich geeigneten Personen, die nicht dem Vorstand angehören. Die Mitglieder der Revisionsstelle werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Ihre Amtsdauer ist zeitlich um ein Jahr versetzt. Wiederwahl ist zulässig.
Die Jahresrechnung und die Rechnung des Stipendienfonds sind der Revisionsstelle rechtzeitig und samt Belegen zur Prüfung vorzulegen.
Die Revisionsstelle erstattet zuhanden der Hauptversammlung schriftlich Bericht und Antrag über die Jahresrechnung und den Stipendienfonds.

IV. Finanzielles

Art. 21 Mitgliederbeiträge, weitere Finanzmittel
Zur Deckung der Kosten der ordentlichen Vereinstätigkeit wird ein jährlicher Mitgliederbeitrag erhoben, dessen Höhe jeweils von der Hauptversammlung festgelegt wird. Die Beitragspflicht besteht auch für das Jahr des Ein- oder Austrittes, gleichviel in welchem Zeitraum derselbe erfolgt.
Weitere Mittel des Vereins werden aus durchgeführten Veranstaltungen, durch private und öffentliche Beiträge und freiwillige Zuwendungen jeder Art beschafft.
Aus dem jährlichen Mitgliederbeitrag ist ein von der Hauptversammlung bestimmter Teil dem Stipendienfonds zuzuweisen. Lässt sich der Zweck des Fonds nicht mehr erreichen, fällt das noch vorhandene Fondsvermögen in das übrige Vereinsvermögen oder an einen vom Vorstand zu bestimmenden anderen Fonds mit gleichem oder ähnlichem Zweck.

Art. 22 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Art. 23 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Bernischen Juristenvereins haftet einzig das Vereinsvermögen.
Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Bernischen Juristenvereins ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Statuten sind von Hauptversammlung am 1. November 2021 beschlossen worden. Sie treten sofort in Kraft. Sie ersetzen die Statuten vom 4. November 2019.

Der Präsident: Dr. Christoph Zimmerli
Die Sekretärin: Dr. Daniela Klöti

Anhang I

Regulativ für die Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins

Art. 1

Die Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins (ZBJV) ist für die praktischen Bedürfnisse der schweizerischen und bernischen Juristinnen und Juristen bestimmt. Sie enthält namentlich wissenschaftliche Abhandlungen aus allen Rechtsgebieten und jährliche Berichterstattungen über die Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts.

Art. 2

Die Zeitschrift erscheint in der Regel in monatlichen Heften sowie in digitaler Form. Jedem Jahrgang soll ein Register beigegeben werden.

Art. 3

Der Vorstand des Vereins vergibt den Druck und Verlag der Zeitschrift an einen geeigneten Verlag und regelt mit diesem die Geschäftsbeziehungen in einem Verlagsvertrag. Der Verlag setzt jährlich den Abonnementspreis der ZBJV in Absprache mit dem Vorstand des Vereins fest.

Art. 4

Der Vorstand des Vereins und der Verlag setzen gemeinsam eine Re-daktion ein. Diese sorgt für die Gewinnung tüchtiger Autorinnen und Autoren. Anstände zwischen der Redaktion und den Autorinnen und Autoren erledigt der Vorstand des Vereins.

Anhang II

Regulativ für den Stipendienfonds des Bernischen Juristenvereins

Art. 1

Der Bernische Juristenverein unterhält einen Stipendienfonds zur Förderung begabter Juristinnen und Juristen, die an der Universität Bern ein juristisches Dissertations- oder Habilitationsprojekt oder ein vergleichbares Forschungsvorhaben verfolgen.

Art. 2

  1. Der Stipendienfonds soll es ermöglichen, Stipendien mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten zu vergeben, damit fortgeschrittene wissenschaftliche Projekte, insbesondere Dissertationen und Habilitationen, innert nützlicher Frist fertiggestellt werden können.
  2. Die Stipendien sollen der Deckung der Lebenshaltungskosten dienen  oder dazu beitragen.
  3. Die Höhe des monatlich ausbezahlten Betrags ist bedarfsabhängig, soll aber 80 % des letzten Gehalts nicht übersteigen. Zur Ermittlung des Bedarfs werden die Grundsätze der Sozialhilfegesetzgebung analog beigezogen.

Art. 3

  1. Die Mittel zur Finanzierung der Stipendien werden als Teil des ordentlichen Mitgliederbeitrages erhoben und durch freiwillige Beiträge der Mitglieder sowie durch Zuwendungen Dritter ergänzt. Die Hauptversammlung legt den Anteil der Stipendienbeiträge am Jahresbeitrag periodisch fest.
  2. Der Stipendienfonds ist nicht gewinnorientiert. Zinserträge aus allfälligen Überschüssen kommen ausschliesslich dem Fonds zugute.
  3. Die verfügbaren Mittel werden jährlich vom Vorstand festgelegt.

Art. 4

  1. Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch einen Ausschuss.
  2. Dem Ausschuss gehören die Präsidentin oder der Präsident des Bernischen Juristenvereins sowie zwei weitere Personen an, die auf eine Amtsdauer von zwei Jahren vom Vorstand gewählt werden.
  3. Der Vorstand legt auf Antrag des Ausschusses die Einzelheiten des Vergabeverfahrens fest.
  4. Die vom Bernischen Juristenverein geförderten Forscherinnen und Forscher werden zu den Versammlungen und Vorträgen des Vereins eingeladen und ermuntert, anlässlich der Hauptversammlung oder im Rahmen des Vortragsprogramms des Vereins über ihr Projekt zu berichten.

Art. 5

  1. Die Revision des Regulativs sowie die Auflösung des Fonds erfolgen durch die Hauptversammlung mit Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  2. Die Verwendung verbleibender Mittel erfolgt gemäss Art. 21 der Statuten des Bernischen Juristenvereins.